Bei Zahlungen und Überweisungen an das Amtsgericht Tecklenburg benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

  • Empfänger: Amtsgericht Tecklenburg  - Zahlstelle -
  • Bank: Postbank Dortmund
  • IBAN : DE63 4401 0046 0055 7374 69
  • BIC: PBNKDEFF

Bei sämtlichen Überweisungen bitte unbedingt die Geschäftsnummer / das Aktenzeichen des Verfahrens angeben!

Hinweis: Bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Tecklenburg ist es nicht möglich, mit einer EC- oder einer Kreditkarte zu bezahlen.

Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren

Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren überweisen Sie bitte eine Woche vorher auf folgendes Konto:
  • Inhaber: Zentrale Zahlstelle Justiz
  • Bank: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
  • IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
  • BIC: WELADEDD

Bei der Überweisung muss Folgendes angegeben werden:

  • der Name des Amtsgerichts "AG Tecklenburg"
  • das Aktenzeichen des Verfahrens, z. B. 6 K 1/12
  • das Stichwort "Sicherheit"
  • der Tag des Versteigerungstermin

Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann von der Zentralen Zahlstelle Justiz über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Zentralen Zahlstelle Justiz im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Zentralen Zahlstelle Justiz zurück überwiesen.