Schiedspersonen für Westerkappeln
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Klein-Siebenbürgen, Andrea | An der Rodelbahn 4 49492 Westerkappeln | Westerkappeln |
| 1.Vertretung: Wolfgang, Jonas | An der Rennbahn 2 49492 Westerkappeln |
Gemeinde Westerkappeln
Große Straße 13, 49492 Westerkappeln
Tel.-Nr.: 05404 887-0 , Telefax: 05404 887-77
E-Mail: info@westerkappeln.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
