Schiedspersonen für Lengerich
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Hiebel, Susanne | Ostpreußenstraße 29 49525 Lengerich | Lengerich Bezirk Ost |
| 1.Vertretung: Wesselmann, Jürgen | Lindenstraße 20 49525 Lengerich | |
| Wesselmann, Jürgen | Lindenstraße 20 49525 Lengerich | Lengerich Bezirk West |
| 1.Vertretung: Hiebel, Susanne | Ostpreußenstraße 29 49525 Lengerich |
Stadt Lengerich
Tecklenburger Straße 2-4, 49525 Lengerich
Tel.-Nr.: 05481 33-0 , Telefax: 05481 33-199
E-Mail: info@lengerich.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.
Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
