Schiedspersonen für Lengerich

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Hiebel, SusanneOstpreußenstraße 29
49525 Lengerich
Lengerich Bezirk Ost
1.Vertretung:
Wesselmann, Jürgen
Lindenstraße 20
49525 Lengerich
Wesselmann, JürgenLindenstraße 20
49525 Lengerich
Lengerich Bezirk West
1.Vertretung:
Hiebel, Susanne
Ostpreußenstraße 29
49525 Lengerich
Weitere anerkannte Gütestellen für Lengerich
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Lengerich
Tecklenburger Straße 2-4, 49525 Lengerich
Tel.-Nr.: 05481 33-0 , Telefax: 05481 33-199
E-Mail: info@lengerich.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung