Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

wir freuen uns, Ihnen auf diesem Wege unser Amtsgericht vorstellen zu können.

Die Aufgabenbereiche eines Amtsgerichts sind vielfältig. Bei der Beantragung eines Erbscheins müssen Sie sich beispielsweise an die Nachlassabteilung, beim Kauf eines Hauses an das Grundbuchamt wenden. Sind Sie Partei in einem Prozess zweier Privatpersonen ist die Zivilabteilung des Gerichts zuständig. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen zu diesen und weiteren Bereichen auch außerhalb unserer Büro- und  Geschäftszeiten Informationen über unsere Arbeit geben.

Außerdem finden Sie eine Beschreibung, wie Sie unser Amtsgericht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto erreichen können.

Leider ist es uns nicht möglich, Anträge über das Internet entgegenzunehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Wir hoffen, dass die Hinweise für Sie nützlich sind. Für Anregungen und Vorschläge sind wir jederzeit offen.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Tecklenburg 

Karin Gabriel
Direktorin des Amtsgerichts